Kontaktdaten
- Telefon: 0511 | 37 45 08 - 0
- Telefax: 0511 | 37 45 08 - 73
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- E-Mail: rahn@kanzlei-rrh.de
- In dringenden Fällen: 0171 | 19 49 800
Rechtsanwalt
und
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Rahn wurde 1972 in Hannover geboren. Nach einem Auslandsaufenthalt in Algerien in den Jahren 1984-1988 hat er im Jahre 1991 die schulische Ausbildung mit dem Abitur beendet. Es folgte dann in der Zeit von 1991-1992 der Zivildienst in einem Altenpflegeheim in Hannover, woran dann nahtlos in der Zeit von 1993-1998 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität mit nachfolgendem zweijährigen Referendariat anschloss.
Seit April 2000 ist Herr Rahn als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen und Sozius der Kanzlei Rautenstengel | Rahn.
Mit dem Bestreben, die jeweiligen Mandate immer bestmöglich und kompetent zu bearbeiten, hat er sich weiter fortgebildet und ist seit Juli 2006 zusätzlich noch Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit Dezember 2007 darüber hinaus noch Fachanwalt für Strafrecht.
Herr Rechtsanwalt Rahn ist kompetenter Ansprechpartner in allen Rechtsfragen, die in das Gebiet eines jeden Allgemeinanwaltes fallen, hinzu kommt noch die besondere Qualifikation von Herrn Rechtsanwalt Rahn auf den Gebieten des Straf- und des Verkehrsrechtes.
Die Tätigkeit im Strafrecht umfasst z.B. das allgemeine Strafrecht, aber auch Kapitalstrafsachen, Wirtschaftstrafsachen, Steuerstrafverfahren, Betäubungsmittelstrafsachen, Jugendstrafsachen, Strafvollstreckungs-/Strafvollzugsangelegenheiten und insbesondere auch das Revisionsverfahren.
Im Verkehrsrecht ist Herr Rahn nachhaltig tätig bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und in Verkehrsordnungswidrigenkeitenverfahren sowie in der Regulierung von Sachschäden bei Verkehrsunfällen.
Herr Rechtsanwalt Rahn ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und in der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidiger e.V. (VNBS).
Neben deutsch als Muttersprache spricht Herr Rechtsanwalt Rahn englisch und französisch auf Schulniveau.
Herr Rechtsanwalt Rahn ist berechtigt, bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie bei allen Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten und in Strafsachen auch beim Bundesgerichtshof aufzutreten.